Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Eine Psychotherapiestunde wird derzeit mit 120,65 Euro (3fach, GOP-Ziffer 870) berechnet. Allerdings kann es sein, dass in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bestimmte Einschränkungen vereinbart wurden. Von diesen Regelungen hängt auch ab, ob und in welcher Form eine Psychotherapie beantragt werden muss. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie über die Antragsmodalitäten bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Therapiestunden werden Ihnen als Patient/in direkt in Rechnung gestellt und müssen von Ihnen anschließend beim Versicherer eingereicht werden.
Bei beihilfeberechtigten Patienten ist die gesonderte Beantragung einer Kostenübernahme erforderlich. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein inhaltlich begründeter Antrag (Gutachten) erstellt, dessen positiver Bescheid durch die Beihilfe die Voraussetzungen für weitere Therapiesitzungen bildet.